29. August 2019
Das von der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall öffentlich aufgelegte Projekt «Neugestaltung Industrieplatz» ist bezüglich Anforderungen an die Klimaadaption und die Biodiversitätsförderung ungenügend. Es vermag auch die behördenverbindlichen Grundsätze des kantonalen Richtplans betreffend Grün- und Freiraumqualität nicht zu erfüllen. Dieses Beispiel verdeutlicht, warum es eine verbindlichere gesetzliche Regelung zur Vermeidung der Versiegelung auf öffentlichem Grund braucht. Über diese Forderung der Schaffhauser Bodeninitiative stimmt die Bevölkerung am 22. September ab.